Verkaufs- und Lieferbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Präambel
Verkauf, Lieferung und sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

Angebot und Abschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Abschluss erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung der Bestellung. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Einmal erteilte Bestellungen sind unwiderruflich und unkündbar. Die in unseren Drucksachen enthaltenen Angaben sind nur maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.

Verkauf in das Ausland
Der Besteller verpflichtet sich, die Ware, ohne für jede Lieferung besonders einzuholende Genehmigung von uns, weder unmittelbar noch mittelbar nach dem Ausland abzusetzen; andernfalls ist er zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Preise
Die Preise verstehen sich freibleibend, wenn nicht anders vermerkt, ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen wegen zwischenzeitlich eingetretener Preiserhöhungen (Material-, Lohnkosten, öffentliche Abgaben und Steuern) sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen und Fälligkeit nach Vereinbarung. Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. In diesem Umfang ist auch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen verspäteter Rechnungserteilung zu. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Erfolgt die Zahlung in Wechseln oder in Schecks, so trägt der Besteller die Kosten für die Diskontierung und die Einziehung. Für die rechtzeitige Vorzeigung und Protestaufnahme von Wechseln auf das In- und Ausland wird keine Gewähr übernommen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller/Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen verarbeitenden Waren z.Zt. der Verarbeitung zu. Der Besteller/Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Die Forderungen des Bestellers/Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweiligen veräußerten Vorbehaltsware und unserer Saldoforderungen. Der Besteller/Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir dürfen die Abtretung an uns den Abnehmern für den Besteller/Käufer unverzüglich anzeigen. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen unserer Ansprüche und Rechte durch Dritte muss uns der Besteller/Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zur Rücknahme der gelieferten Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe derselben verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Lieferzeiten
verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend – zwischenzeitlichen Verkauf vorbehalten – und rechnen vom Datum unserer Auftragsbestätigung bzw. der endgültigen Angaben über die Ausführung ab. Vereinbarte Lieferzeiten, die ohne gegenteilige Abmachungen annähernd sind (Tage als Arbeitstage verstanden), gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse, wie in Fällen höherer Gewalt, bei Transportverzögerungen, Betriebsstörungen im eigenen Werk, wie auch in den Werken der Unterlieferanten. Für Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Lassen von uns nicht verschuldete Hindernisse eine Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen oder verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig.

Gewährleistung
Die Obliegenheiten der §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB gelten mit der Maßgabe, dass der Besteller alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen hat. Alle uns nachgewiesenen Schäden und Mängel an dem Liefergegenstand, die auf Materialschäden oder fehlerhafte Herstellung zurückzuführen sind, werden von uns beseitigt. Wahlweise sind wir berechtigt, gegen Rückgabe des beanstandeten Liefergegenstandes Ersatz zu liefern oder den Liefergegenstand gegen Rückzahlung der vom Besteller geleisteten Zahlungen, abzüglich Montage- und sonstigen Nebenkosten, zurückzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder für Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind, werden soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen. Sie erlischt, wenn unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten oder an der Anlage ohne unser Einverständnis Änderungen vorgenommen werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.

Urheberrecht
An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Kalbach, soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts anderes geregelt ist. Auf die vertraglichen Beziehungen finden die Vorschriften des deutschen Rechts Anwendung. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben ist das Gericht am Sitz der Firma BELFOX Torautomatik GmbH, die ordentliche Gerichtsbarkeit in Fulda, zuständig Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

Warenrückgabe
Wird bestellte und gelieferte Ware zurückgegeben, so werden von uns 10% des Warenwertes, mindestens jedoch 16,00 Euro, als Bearbeitungsgebühr einbehalten bzw. berechnet. Eine Rücknahme kann nur nach unserer Zustimmung erfolgen. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

Kleinaufträge
Bei Kleinaufträgen mit einem Warenwert unter 80,00 Euro, die nicht sofort bar bezahlt werden, wird eine Kostenbeteiligung von 11,50 Euro berechnet.

Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, Die unwirksame Bestimmung soll in der Form verbindlich sein, wie sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und Wirksamkeit erlangen vermag.

BELFOX Torautomatik
Produktions- & Vertriebs GmbH

Bestellen Sie jetzt:
info@belfox.de
+49 6655 9695-0

BELFOX.
STARKE TORANTRIEBE.